Das Hessische Immobilienmanagement vermarktet seit 2005 Liegenschaften aus Fiskalerbschaften. Die Aufgaben umfassen u. a. Verhandlungen mit Gläubigern und Miteigentümern, das Akquirieren von möglichen Kaufinteressenten, Ausbietung und Versteigerung von Objekten und die komplette Kaufvertragsabwicklung.
Gesetzlich geregelt ist das Fiskalerbrecht in § 1936 BGB: Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. [
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Der Großteil der Erbfälle ist begründet durch Überschuldung und damit einhergehende Erbausschlagung. In seltenen Fällen sind keine Erben auffindbar. Nur in ganz seltenen Fällen erbt das Land Hessen aus testamentarischen Gründen.
Die nebenstehende Liste beinhaltet einen Auszug der aktuellen Objekte, die zur Ausbietung stehen. Dabei handelt es sich sowohl um bebaute Liegenschaften als auch unbebaute Acker- und Grünflächen sowie Waldgrundstücke.
Ihre schriftlichen Anfragen oder Gebote richten Sie bitte unter Nennung der Grundstücksdaten und Ihrer persönlichen Kontaktmöglichkeiten an:
Hessisches Immobilienmanagement
Referat Vermarktung, Fiskalerbschaften
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
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